Liebe Fliegerkameradinnen und Kameraden,
ab 11.05.2020 dürfen wir unseren Flugbetrieb mit der Bedingung der Einhaltung verschiedener Maßnahmen wieder aufnehmen. Diese Bedingungen bestehen zum einen aus organisatorischen Rahmenbedingungen und zum anderen aus hygienischen Maßnahmen.
Organisatorische Maßnahmen:
- Bei der Flugvorbereitung und dem Aufenthalt am Platz ist zwingend ein Abstand von mind. 1,5 m zwischen den anwesenden Personen einzuhalten.
- Flüge dürfen nur einzeln oder mit Begleiter aus demselben Haushalt durchgeführt werden (Ausnahme Schulung siehe unten)
- Bei Benutzung der Toiletten im Vereinsheim sind diese vorher und nachher mit Desinfektionsmittel zu reinigen
Hygienische Maßnahmen:
- Das Flugzeug ist an folgenden Stellen vor und nach dem Flug durch Abwischen mit Desinfektionsmittel zu reinigen:
- Hauben- / Türgriff
- Steuerknüppelgriff
- Klappenhebel
- Trimmung
- Mikrophon (Segelflugzeug)
- Bei der Durchführung von Schulungs- / Überprüfungsflügen im Doppelsitzer müssen beide Besatzungsmitglieder einen Mund-Nase-Schutz tragen
- Die Niesetikette ist einzuhalten.
- Es ist soweit möglich, ein persönliches Headset zu verwenden.
Ist dies nicht möglich, muss das Headset vor und nach dem Flug mit Desinfektionsmittel gereinigt werden. Das Mikrophon des Headsets muss durch eine dichte Abdeckung gegen eine Infektion geschützt werden.
Bitte haltet Euch an die Vorgaben. Nur so kann die Aufrechterhaltung der Erlaubnis sichergestellt werden.
Josef Schneider
Erster Vorsitzender